AKTIONSANGEBOT Sie erhalten bei Vertragsabschluss 1 Monat kostenlose Hausverwaltung. Das Angebot ist bis zum 31.12.2012 befristet und gilt für Wohnungseigentums- verwaltungen als auch für Mietverwaltungen.(Angebot gilt nur bei Anfrage über unsere Website.)
NEUE TRINKWASSERVERORDNUNG Seit 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Zur Bekämpfung vor allem der Legionelleninfektion gibt es neue Anzeige- und Prüfpflichten für Eigentümer und Vermieter mit einer zentralen Warmwasserinstallation von mehr als 400 Liter Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle.
BAULICHE VERÄNDERUNG: Als Modernisierung reicht Beschluss mit qualifizierter Mehrheit in WEG Wenn eine bauliche Veränderung als Modernisierung entsprechend § 22 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) einzustufen ist, darf eine Eigentümergemeinschaft diese mit qualifizierter Mehrheit beschließen.
WINTERDIENST Vermieter können den Winterdienst durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag auch auf ihre Mieter übertragen. Die Aufsichtspflicht über eine regelmäßige ordnungsgemäße Ausführung verbleibt aber auch in diesem Fall beim Vermieter.
ÖLTANK- REINIGUNG 11.11.2009, BGH stellt klar: Kosten der Öltankreinigung sind vom Mieter zu tragen. ABRECHNUNG VON FRISCH- UND ABWASSER
BGH erlaubt gemeinsame Abrechnung von Frisch- und Abwasser. Wenn Versorgungswerke die Kosten für die Nutzung von Frischwasser und Schmutzwasser anhand des Frischwasserverbrauchs berechnen, können beide Kostenarten gemeinsam in eine Betriebskostenabrechnung eingestellt werden. Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 340/08). BALKONE, LOGGIEN UND TERRASSEN
dürfen mit mehr als nur einem Viertel ihrer Grundfläche in die Wohnfläche eingerechnet werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22. April 2009 (Az. VIII ZR 86/08) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. HEIZKOSTENVERORDNUNG
Änderung zum 01.01.2009: Künftig gilt für Gebäude, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 nicht erfüllen und die mit Öl- oder Gasheizung versorgt werden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, ein Verteilschlüssel von 30 Prozent Grundkosten zu 70 Prozent Verbrauchskosten.
| ÜBER UNS Wir sind seit 1985 als Familienbetrieb sowohl im Bereich der Hausverwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften als auch im Bereich der Mietverwaltung tätig. Der Geschäftsführer Herr Eckhard Heinze begann als kaufmännischer Leiter des Bauträgers DEBA-Konzern, der u.a. auch das Uni-Center in Köln gebaut hat. Er gründete 1985 in Köln-Porz die Hausverwaltung Eckhard Heinze Immobilien GmbH. Mit einem erfolgreich abgeschlossenen Studium als Betriebswirt und langjähriger Erfahrung in der Objektbetreuung können wir Ihnen stets eine fachmännische Betreuung Ihrer Immobilie versichern. Unser kompaktes Team besteht aus qualifiziertem Fachpersonal. |